Vertragsgegenstand
Gegenstand der Vereinbarung ist das Recht zum Aufenthalt auf Gothland zu der gebuchten Kur und der im Kurpaket beschriebenen Anwendungen, sowie Unterbringung und Verpflegung während der Kur in der für die angebotenen Kur relevanten Form. Es entstehen Kosten für die Kur zzgl. Unterkunft, Verpflegung und ggf. zusätzlich gebuchter Anwendungen.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf unserem Anmeldebogen oder über den Online-Link https://www.andreas-schwarz.org/kur-anmeldung.html. Durch Übersendung der Kuranmeldung kommt der Vertrag zustande. Mit dem Zustandekommen des Vertrages sind die Zahlungsvereinbarungenverbindlich.
Bezahlung
Die angegebene Kurpauschale beinhaltet 2 Teilrechnungen:
- Rechnung über Kurpauschale von Gothland-Doris Schwarz
- Arztrechnung nach GOÄ von Dr. med. Judith Wolz
Zahlungsweise
bei Gothland – Doris Schwarz:
Die Kurpauschale zzgl. Unterkunft und ggf. zusätzlich gebuchte Anwendungen werden am Abreisetag mittels Sepa-Lastschrift-Verfahren abgebucht. Sollte eine Lastschriftmandat nicht möglich sein, werden die gesamten Kosten vor Abreise in bar fällig.
bei Dr. med. Judith Wolz:
Rechnung bitte nach Erhalt auf angegebenes Konto binnen 14 Tage überweisen. Verpflegungkosten sind am Ende der Kur, entweder bar oder mittels Überweisung an das jeweilige Catering-Unternehmen zu begleichen.
Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts betragen die Kosten für den Kurgast wie folgt:
- Bei Annullierung bis 14 Tage vor Kurbeginn fallen keine Kosten an.
- Erfolgt kein Eintritt oder keine Abmeldung, werden 10% der gebuchten Kur in Rechnung gestellt.
- Bei vorzeitiger Abreise werden die restlich gebuchten Kur zu 100% verrechnet.
- Im Einzelfall kann auf einen Teil der Forderung verzichtet werden, mit Ausnahme einer Bearbeitungsgebühr von 100,00 EUR
Ersatzansprüche
Sollte die Kur nicht zustande kommen, können gegen Doris Schwarz als Veranstalterin keine Haftungs- oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die Vorschrift des §628 BGB bleibt unberührt.
Verhalten, Teilnahmevoraussetzungen
Der Kuraufenthalt bedarf der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme. Sollte ein Kurgast trotz Abmahnung gegen das Gebot des rücksichtsvollen Verhaltens verstoßen, so kann der Kurgast von der Kurleitung des Hauses verwiesen werden. Ein Ersatzanspruch des Kurgastes ist ausgeschlossen.
Für vom Kurgast verursachte Sachschäden haftet dieser uneingeschränkt. Für Schäden, die durch das Verhalten des Kurgastes verursacht werden, steht dieser ein.
Voraussetzung für den Kuraufenthalt ist eine mindestens durchschnittliche körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit. Der Kurgast verpflichtet sich, die Kurleitung oder die ärztliche Leitung vor, spätestens zu Beginn der Kur über körperliche oder geistige Gebrechen und ggf. notwendige Medikation zu informieren.
Logo
Logo und Bildmaterial sind rechtlich geschützt. Eigene Werbemaßnahmen, auch PR, die das Logo von Doris Schwarz oder ihre Formulierung benutzen, dürfen nur nach Absprache und mit schriftlicher Genehmigung von Doris Schwarz durchgeführt werden.
Gewährleistung
Die für den Kuraufenthalt abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge im Sinne von §611 BGB. Die Kurleitung übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Kur. Ausgeschlossen sind insbesondere Ersatzansprüche für klinisch-therapeutische bzw. medizinische Behandlungen jeglicher Art. Die Kurleitung sichert zu, dass die Kuren nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden.
Durchführung
Hinsichtlich der Hausordnung und dem Wohlbefinden aller Gäste ist den Weisungen der Kurleitung Folge zu leisten. Im Übrigen sind die Anweisungen der Kurleitung lediglich Vorschläge, deren Befolgung allein in der Verantwortung des Kurgastes steht. Der Kurgast befolgt die Vorschläge und Ratschläge aus freier Überzeugung und erklärt ausdrücklich mit der Annahme dieser Vereinbarung, jedwede Handlung im Zusammenhang mit der Kurleitung, aus freiem Willen, zu erbringen. Befolgt ein Kurgast Anweisungen nicht, so hat er Rücksicht auf die übrigen Teilnehmer zu nehmen.
Sonstiges
Alle weiteren Vereinbarungen neben diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Kempten.